Das „Judenlager Hellerberge“ diente den Nationalsozialisten von November 1942 bis März 1943 zur Kontrolle über die letzten jüdischen Dresdner. Die meisten von ihnen mussten für die Firma Zeiss Ikon Zwangsarbeit verrichten. Mit Bedacht war der Ort vor den Toren der Stadt gewählt worden, das Areal gehörte damals zur Stadt Klotzsche. Damit galt Dresden ab diesem Zeitpunkt als „judenrein“. Die Bedingungen im Lager, einer ehemaligen Kiesgrube, waren katastrophal. Die hier internierten Kinder, Frauen und Männer lebten auf engstem Raum in einfachen Holzbaracken, die Unterkünfte und sanitären Einrichtungen waren primitiv und reichten für die vielen Menschen nicht aus. Am 3. März 1943 wurden 293 Menschen aus Dresden nach Auschwitz deportiert. Bald darauf, im Mai 1943 wurde auf dem Lagergelände eine sogenannte „Ausländerkinder-Pflegestätte“ eingerichtet, bekannt hauptsächlich unter dem Namen „Lager Kiesgrube“. Derartige Lager sollten dazu dienen, neugeborenen Kindern von Zwangsarbeiterinnen aus den sog. „Ostgebieten“ – aus Russland und Polen- das Überleben nahezu unmöglich zu machen. Während die Mütter nach der Entbindung schnell wieder zur Arbeit getrieben wurden, blieben ihre Babys durch die Verantwortlichen vorsätzlich in so erheblichem Maße unterversorgt, dass ein Großteil der Kinder starb. Für 225 Kinder kann der Tod im Lager Kiesgrube nachgewiesen werden. Die meisten von ihnen wurden anonym auf dem nahegelegen St Pauli-Friedhof beerdigt. Viele Jahrzehnte lang war die Grabstätte nicht erkennbar. Seit 2015 erinnern Erinnerungstafeln für jedes Kind in einer langen Reihe an die jüngsten Opfer rassistischer Gewalt während der Zeit des Nationalsozialismus. Die Grabstätte wurde durch bürgerschaftliches Engagement unter Einbezug Hunderter Dresdner*innen vieler Generationen auf bewegende Weise gestaltet. Die Gemeinde der evangelisch- mennonitischen Freikirche wird ab diesem Jahr die Pflegepatenschaft der Kindergrabanlage übernehmen.
Bettina Bruschke und Annika Dube-Wnek laden Sie ein zu einem Rundgang und Gedankenaustausch an der Kindergrabstätte, auf dem St Pauli-Friedhof und am Ort des ehemaligen Lagergeländes. Blumen können gern mitgebracht werden!
Es gilt die Antidiskriminierungsklausel:
Den Veranstaltenden ist ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander sehr wichtig. Störungen oder Beleidigungen führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.